Jetzt Mitglied werden

Mit deinem Mitgliederbeitrag unterstützt du den Verein bei folgenden Punkten:

  • Verbesserung der Information über die Erkrankung Endometriose und damit Verkürzung der Zeit bis zur Diagnose und Behandlung
  • Die Förderung des Informationsaustausches mit betroffenen Frauen
  • Informationsaustausch und Kooperation mit Ärzten und im Gesundheitswesen tätigen Personen, um die wissenschaftlichen Erkenntnisse über dieses Krankheitsbild zu vertiefen
  • Lobbying bei Ämtern und Behörden aus dem Bereich des Gesundheitswesens

Newsletter
Als Mitglied erhältst du automatisch unseren Newsletter (ca. 2-3x pro Jahr) und bleibst auf dem Laufenden über Endometriose-Events, -Infoveranstaltungen, -Projekte, -Tipps und neue Erkenntnisse zu dieser Krankheit.

Die Mitgliedschaft kostet CHF 60.- pro Jahr

Anmeldeformular für Mitgliedschaft

Aktiv / Passiv Mitglied

Aktive Mitglieder zeigen durch diese Art der Mitgliedschaft die Bereitschaft, Endo-Help Schweizerische Endometriose Vereinigung bei Aktivitäten nach Absprache zu unterstützen.

Passive Mitglieder unterstützen Endo-Help Schweizerische Endometriose Vereinigung mit ihrem Mitgliederbeitrag und haben keine weiteren Verpflichtungen.

Beginn / Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kostet CHF 60.- pro Jahr und beginnt mit dem Zeitpunkt der Überweisung des Mitgliederbeitrags auf das Konto des Vereins. Der Verein stellt dir eine Rechnung. Rechnungen vom 1. Januar bis zum 31. Oktober gelten für das laufende Jahr. Rechnungen vom 1. November bis zum 31. Dezember gelten für das Folgejahr. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Der Austritt aus dem Verein kann durch schriftliche Mitteilung auf Ende Jahr erfolgen. Ein Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn der Mitgliederbeitrag nicht geleistet wird oder andere wichtige Gründe vorliegen, insbesondere bei Widerhandlung gegen die Interessen des Vereins. Der Vorstand entscheidet hierüber endgültig und braucht den Entscheid nicht zu begründen. Der Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr ist in jedem Fall geschuldet, sowohl bei Austritt wie auch bei Ausschluss.